Immaterielles Kulturerbe

Referentinnen: Dr. Christina May und Ortrun Vödisch

Aktuell:

Sachsen-Anhalt hat seit dem 30. Januar 2024 ein Landesverzeichnis für immaterielles Kulturerbe

Sachsen-Anhalt leitet zwei Kulturformen aus der 6. Bewerbungsrunde für das bundesweite Verzeichnis an die UNESCO-Kommission Deutschland weiter

Fragebogenaktion im März 2023 zum immateriellen Kulturerbe in Sachsen-Anhalt durchgeführt

Grasedanz in Hüttenrode, Foto: LHB

Sachsen-Anhalt hat seit dem 30. Januar 2024 ein Landesverzeichnis für immaterielles Kulturerbe

Um auch regionale Kulturformen und ihre Träger:innen zu würdigen und sichtbar zu machen, hat Sachsen-Anhalt seit Anfang diesen Jahres auch ein Landesverzeichnis eingeführt. Dort sind neben den bereits auf der Bundesliste verzeichneten sechs Formen aus Sachsen-Anhalt nun auch drei Neuaufnahmen:

Sachsen-Anhalt leitet zwei Kulturformen aus der 6. Bewerbungsrunde für das Bundesweite Verzeichnis an die UNESCO-Kommission Deutschland weiter

In jeder Bewerbungsrunde darf jedes Bundesland zwei Vorschläge an die UNESCO-Kommission Deutschland weiterleiten. Eine Expertenkommission hat für die 6. Bewerbungsrunde das Fertigen von Prägebriketts und das Gebrauchshundewesen entschieden.

Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Deutschland trat am 09.07.2013 in Kraft. Puppentheater, besondere Formen und regionale Ausprägungen von Tanz, Theater, Musik, Bräuchen, Festen und Handwerken wie zum Beispiel Umzüge, Zeremonien oder selten gewordene Herstellungstechniken spiegeln die Bandbreite dieses gelebten Kulturerbes wieder.

Zu Ihrer Bewerbung beraten Sie Dr. Christina May und Ortrun Vödisch

Kontakt: may@lhbsa.de, Tel.: 0345-29 28 614 und voedisch@lhbsa.de, Tel.: 0345-29 28 615

Bewerbungsunterlagen der 6. Runde in die UNESCO-Liste Immaterielles Kulturerbe (im November 2023 abgeschlossen):

Kriterien zur Aufnahme einer Kulturform in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Kriterien zur Aufnahme eines Programms, Projekts oder einer Aktivität für das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes

Bewerbungsmodalitäten für das Bundesweite Verzeichnis und das Register Guter Praxisbeispiele

Bewerbungsformular 2023

Für alle Fragen rund um die Bewerbung gibt es ein Merkblatt (Stand März 2023)

Informationsblatt für Verfasser/innen von fachlichen Begleitschreiben

Wer kann sich bewerben?
Gruppen, Vereine und Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt können bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt ihre Bewerbungen um Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes einreichen. Die eingereichten Bewerbungen werden dann von einer Jury aus Sachsen-Anhalt fachlich begutachtet.

Welche Folgen hat ein Eintrag in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes für die konkrete kulturelle Ausdrucksform?
Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Trägergruppen.

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat ein Handbuch „Fördermaßnahmen Immaterielles Kulturerbe“ erstellt, welches exemplarisch zeigt, welche Unterstützung den Akteuren im Bereich des Immateriellen Kulturerbes für ihre Erhaltungsaktivitäten von verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen potentiell zugutekommen kann.
Handbuch

Die die Bewerbung einreichenden Träger verpflichten sich, bestehende oder neu konzipierte Maßnahmen zur Erhaltung der kulturellen Ausdrucksform umzusetzen. Es geht nicht um die Konservierung eines bestimmten Zustands – Veränderungsprozesse sind willkommen.

Die 5 Kategorien sind:

  1. mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (z.B. traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten);
  2. darstellende Künste (z.B. Musik, Tanz, Theaterformen);
  3. gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z.B. Umzüge, Prozessionen, Karneval, Spiele);
  4. Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z.B. traditionelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen);
  5. traditionelle Handwerkstechniken

Die Erstellung eines Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Deutschland und seine regelmäßige Aktualisierung ist eine Verpflichtung, die Deutschland mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes eingeht (siehe Artikel 11 und 12 des Übereinkommens).

Aus Sachsen-Anhalt in die Bundesliste aufgenommen wurden:

Fragebogenaktion im März 2023 zum immateriellen Kulturerbe in Sachsen-Anhalt durchgeführt

Der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. führte im April 2023 eine Umfrage zum Lebendigen Kulturerbe in unserem Bundesland durch. Die Umfrage wurde in Kooperation mit der Volkskundlichen Kommission, gefördert vom Land Sachsen-Anhalt, durchgeführt. Ziel war es, die Situation des Lebendigen Kulturerbes in den Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts zu erfassen. Die Ergebnisse erscheinen in der nächsten Ausgabe des KONNEX-Magazins (voraussichtlich im Herbst 2024). 

Grasedanz in Hüttenrode, Foto: LHB