Immaterielles Kulturerbe
Referentin: Dr. Christina May

Grasedanz in Hüttenrode, Foto: Andreas Pawel
Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Deutschland trat am 09.07.2013 in Kraft. Puppentheater, besondere Formen und regionale Ausprägungen von Tanz, Theater, Musik, Bräuchen, Festen und Handwerken wie zum Beispiel Umzüge, Zeremonien oder selten gewordene Herstellungstechniken spiegeln die Bandbreite dieses gelebten Kulturerbes wieder.
Bewerbungen zur Aufnahme in die UNESCO-Liste Immaterielles Kulturerbe – Links für das aktuelle Bewerbungsverfahren bis November 2021:
Kriterien zur Aufnahme einer Kulturform in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Bewerbungsmodalitäten für das Bundesweite Verzeichnis und das Register Guter Praxisbeispiele
Für alle Fragen rund um die Bewerbung gibt es ein Merkblatt (Stand März 2021)
Informationsblatt für Verfassende von fachlichen Begleitschreiben im Bewerbungsverfahren für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Wer kann sich bewerben?
Gruppen, Vereine und Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt können bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt ihre Bewerbungen um Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes einreichen. Die eingereichten Bewerbungen werden dann von einer Jury aus Sachsen-Anhalt fachlich begutachtet.
Welche Folgen hat ein Eintrag in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes für die konkrete kulturelle Ausdrucksform?
Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Trägergruppen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat ein Handbuch „Fördermaßnahmen Immaterielles Kulturerbe“ erstellt, welches exemplarisch zeigt, welche Unterstützung den Akteuren im Bereich des Immateriellen Kulturerbes für ihre Erhaltungsaktivitäten von verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen potentiell zugutekommen kann.
https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-04/Handbuch_F%C3%B6rderma%C3%9Fnahmen_ImmateriellesKulturerbe.pdf
Die die Bewerbung einreichenden Träger verpflichten sich, bestehende oder neu konzipierte Maßnahmen zur Erhaltung der kulturellen Ausdrucksform umzusetzen. Es geht nicht um die Konservierung eines bestimmten Zustands – natürliche Veränderungsprozesse sind willkommen.
https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/bundesweites
Die 5 Kategorien sind:
- mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (z.B. traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten);
- darstellende Künste (z.B. Musik, Tanz, Theaterformen);
- gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z.B. Umzüge, Prozessionen, Karneval, Spiele);
- Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z.B. traditionelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen);
- traditionelle Handwerkstechniken
Die Erstellung eines Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Deutschland und seine regelmäßige Aktualisierung ist eine Verpflichtung, die Deutschland mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes eingeht (siehe Artikel 11 und 12 des Übereinkommens).
Aus Sachsen-Anhalt in die Bundesliste aufgenommen wurden:
- Pfingsttanz der Verbandsgemeinde Grund-Helbra
- Spergauer Lichtmeß
- Finkenmanöver im Harz
- Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle
- „Schachtradition Ströbeck“
- Grasedanz im Harz
