Immaterielles Kulturerbe

Immaterielles Kulturerbe

Brühtrogpaddeln, Rossdorf, 2022, Foto: Matthias Behne, lautwieleise

Immaterielles Kulturerbe in Sachsen-Anhalt

Unter immaterieller Kultur werden lebendige, von Menschen unmittelbar vermittelte Kulturformen verstanden, im Gegensatz zu materiellen Baudenkmalen, dem Dokumentenerbe oder Objekten der Bildenden Kunst. Das immaterielle Kulturerbe umfasst vielfältige und kreative Formen, die sich ständig im Wandel befinden. Laut UNESCO-Kommission lassen sich die Kulturformen folgenden Kategorien zuordnen:

  1. mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (z.B. traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten);
  2. darstellende Künste (z.B. Musik, Tanz, Theaterformen);
  3. gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z.B. Umzüge, Prozessionen, Karneval, Spiele);
  4. Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z.B. traditionelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen);
  5. traditionelle Handwerkstechniken

Repräsentative Formen des Immateriellen Kulturerbes werden im weltweiten Verzeichnis der UNESCO geführt. daneben pflegen einzelne Staaten und Regionen landesweite oder regionale Verzeichnisse. Mithilfe der Listen soll die aktive Erhaltung unterstützt und die Sichtbarkeit dieser Kulturformen erhöht werden.

Sachsen-Anhalt hat im Januar 2024 ein Landesverzeichnis eingeführt, um regionale Kulturformen und ihre Träger:innen zu würdigen und sichtbar zu machen. Sechs Kulturformen aus Sachsen-Anhalt sind bereits ins Bundesverzeichnis aufgenommen. Im Landesverzeichnis Sachsen-Anhalt stehen darüber hinaus drei Neuaufnahmen aus dem Jahr 2024.

Aus Sachsen-Anhalt in die Bundesliste aufgenommen wurden:

Beratungsstelle Immaterielles Kulturerbe Sachsen-Anhalt

Dr. Christina May, Referentin für Alltagskulturen
may@lhbsa.de, Tel.: 0179 222 79 48 oder 0345-29 28 614

Ortrun Vödisch, M. A., Referentin für Alltagskulturen
voedisch@lhbsa.de, Tel.: 0345-29 28 615

Neuigkeiten

Sachsen-Anhalt leitet zwei Kulturformen aus der 6. Bewerbungsrunde für das Bundesweite Verzeichnis an die UNESCO-Kommission Deutschland weiter

In jeder Bewerbungsrunde darf jedes Bundesland zwei Vorschläge an die UNESCO-Kommission Deutschland weiterleiten. Eine Expertenkommission hat für die 6. Bewerbungsrunde das Fertigen von Prägebriketts und das Gebrauchshundewesen entschieden.

Mit dem Ausstieg aus der Braunkohleverstromung verschwindet auch das Braunkohlebrikett. In Sachsen-Anhalt und in anderen Kohleregionen in Deutschland werden mit Prägebriketts und Schmuckbriketts Botschaften vom Firmennamen bis zum Jubiläumsgrüßen vermittelt.

Abb.: Brikettfabrik Herrmannschacht in Zeitz.
Foto: Joerg Lippskoch.

Tagung
09/2023: Tiere als kulturelles Erbe

  • Symposium am 28./29.9.2023
  • Hörsaal Zoologische Sammlung, Domplatz 4, 06108 Halle (Saale) und virtuell
  • Veranstalter: Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt in Kooperation mit dem Zentralmagazin Naturwissenschaftlicher Sammlungen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Vorträge digital abrufbar – Kontakt: may@lhbsa.de
Abb.: Kuhball, Tanne, 2023, Foto: Matthias Behne, lautwieleise

6. Runde Bewerbungsverfahren Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe

Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Deutschland trat am 09.07.2013 in Kraft. Puppentheater, besondere Formen und regionale Ausprägungen von Tanz, Theater, Musik, Bräuchen, Festen und Handwerken wie zum Beispiel Umzüge, Zeremonien oder selten gewordene Herstellungstechniken spiegeln die Bandbreite dieses gelebten Kulturerbes wieder.

Bewerbungsunterlagen der 6. Runde in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (im November 2023 abgeschlossen):

Wer kann sich bewerben?
Gruppen, Vereine und Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt können bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt ihre Bewerbungen um Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes einreichen. Die eingereichten Bewerbungen werden dann von einer Jury aus Sachsen-Anhalt fachlich begutachtet.

Welche Folgen hat ein Eintrag in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes für die konkrete kulturelle Ausdrucksform?
Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Trägergruppen.

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat ein Handbuch „Fördermaßnahmen Immaterielles Kulturerbe“ erstellt, welches exemplarisch zeigt, welche Unterstützung den Akteuren im Bereich des Immateriellen Kulturerbes für ihre Erhaltungsaktivitäten von verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen potentiell zugutekommen kann.
Handbuch

Die die Bewerbung einreichenden Träger verpflichten sich, bestehende oder neu konzipierte Maßnahmen zur Erhaltung der kulturellen Ausdrucksform umzusetzen. Es geht nicht um die Konservierung eines bestimmten Zustands – Veränderungsprozesse sind willkommen.

Die 5 Kategorien sind:

  1. mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (z.B. traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten);
  2. darstellende Künste (z.B. Musik, Tanz, Theaterformen);
  3. gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z.B. Umzüge, Prozessionen, Karneval, Spiele);
  4. Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z.B. traditionelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen);
  5. traditionelle Handwerkstechniken

Die Erstellung eines Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Deutschland und seine regelmäßige Aktualisierung ist eine Verpflichtung, die Deutschland mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes eingeht (siehe Artikel 11 und 12 des Übereinkommens).

Schild Grasedanz im Harz

Fragebogenaktion im März 2023 zum immateriellen Kulturerbe in Sachsen-Anhalt durchgeführt

Der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. führte im April 2023 eine Umfrage zum Lebendigen Kulturerbe in unserem Bundesland durch. Die Umfrage wurde in Kooperation mit der Volkskundlichen Kommission, gefördert vom Land Sachsen-Anhalt, durchgeführt. Ziel war es, die Situation des Lebendigen Kulturerbes in den Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts zu erfassen. Die Ergebnisse erscheinen in der nächsten Ausgabe des KONNEX-Magazins (voraussichtlich im Herbst 2024). 

Abb. Grasedanz in Hüttenrode, Foto: Christine Schlott, LHB.