Immaterielles Kulturerbe

Referentin: Dr. Christina May

Aktuell:

Fragebogenaktion bis 16.4.

Die 6. Bewerbungsrunde für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (1. April – 31. Oktober 2023) startet

Fragebogenaktion zum immateriellen Kulturerbe in Sachsen-Anhalt

Der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. führt eine Umfrage zum Lebendigen Kulturerbe in unserem Bundesland durch. Die Umfrage wird in Kooperation mit der Volkskundlichen Kommission, gefördert vom Land Sachsen-Anhalt, durchgeführt.
Mit unserem aktuellen Fragebogen möchten wir die Situation des Lebendigen Kulturerbes in den Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts erfassen. Die Antworten werden wissenschaftlich ausgewertet. Die Ergebnisse stellen wir auf unserer Website in der Rubrik „Immaterielles Kulturerbe“ zur Verfügung. 

Klicken Sie hier für die Umfrage

Bitte beantworten Sie die Umfrage bis spätestens 16. April 2023. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.


Grasedanz in Hüttenrode, Foto: LHB

Die 6. Bewerbungsrunde für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (1. April – 31. Oktober 2023) startet

Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Deutschland trat am 09.07.2013 in Kraft. Puppentheater, besondere Formen und regionale Ausprägungen von Tanz, Theater, Musik, Bräuchen, Festen und Handwerken wie zum Beispiel Umzüge, Zeremonien oder selten gewordene Herstellungstechniken spiegeln die Bandbreite dieses gelebten Kulturerbes wieder.

Zu Ihrer Bewerbung berät Sie Dr. Christina May.

Kontakt: may@lhbsa.de, Tel.: 0345-29 28 614

Bewerbungen zur Aufnahme in die UNESCO-Liste Immaterielles Kulturerbe – Links für das aktuelle Bewerbungsverfahren bis November 2023:

Kriterien zur Aufnahme einer Kulturform in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Kriterien zur Aufnahme eines Programms, Projekts oder einer Aktivität für das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes

Bewerbungsmodalitäten für das Bundesweite Verzeichnis und das Register Guter Praxisbeispiele

Bewerbungsformular 2023

Für alle Fragen rund um die Bewerbung gibt es ein Merkblatt (Stand März 2023)

Informationsblatt für Verfasser/innen von fachlichen Begleitschreiben

Wer kann sich bewerben?
Gruppen, Vereine und Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt können bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt ihre Bewerbungen um Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes einreichen. Die eingereichten Bewerbungen werden dann von einer Jury aus Sachsen-Anhalt fachlich begutachtet.

Welche Folgen hat ein Eintrag in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes für die konkrete kulturelle Ausdrucksform?
Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Trägergruppen.

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat ein Handbuch „Fördermaßnahmen Immaterielles Kulturerbe“ erstellt, welches exemplarisch zeigt, welche Unterstützung den Akteuren im Bereich des Immateriellen Kulturerbes für ihre Erhaltungsaktivitäten von verschiedenen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen potentiell zugutekommen kann.
Handbuch

Die die Bewerbung einreichenden Träger verpflichten sich, bestehende oder neu konzipierte Maßnahmen zur Erhaltung der kulturellen Ausdrucksform umzusetzen. Es geht nicht um die Konservierung eines bestimmten Zustands – natürliche Veränderungsprozesse sind willkommen.

Die 5 Kategorien sind:

  1. mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (z.B. traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten);
  2. darstellende Künste (z.B. Musik, Tanz, Theaterformen);
  3. gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z.B. Umzüge, Prozessionen, Karneval, Spiele);
  4. Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z.B. traditionelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen);
  5. traditionelle Handwerkstechniken

Die Erstellung eines Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Deutschland und seine regelmäßige Aktualisierung ist eine Verpflichtung, die Deutschland mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes eingeht (siehe Artikel 11 und 12 des Übereinkommens).

Aus Sachsen-Anhalt in die Bundesliste aufgenommen wurden: