2020 T1205
»Freie Kunsthalle Radebeul«
// Kunst der Lüge e. V.

Allgemeine Projektförderung

 

Die Allgemeine Projektförderung ist das Förderprogramm für konkrete Projektvorhaben.

Die Projekte müssen Modellcharakter haben und beispielhaft stehen für die soziokulturelle Arbeit.

Es steht unter dem Motto »Wettbewerb um die besten Projektideen«

Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltsmittel des Jahres 2024 durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Jede*r Träger*in darf pro Ausschreibungsrunde nur noch einen Förderantrag in der Allgemeinen Projektförderung stellen. Wenn im Mai Profil:Soziokultur (Prozessförderung) ausgeschrieben wird, muss sich der/die Träger*in entscheiden, ob er/sie entweder einen Projekt-Antrag oder einen Prozess-Antrag stellt. Es ist nicht möglich, in beiden Förderprogrammen gleichzeitig einen Antrag zu stellen. 

 

Was wird gefördert


Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte.

Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Wir suchen Projekte „mit“ den Menschen, Projekte "über" Menschen suchen wir nicht.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Mit dem Projekt muss etwas Neues ausprobiert werden:

  • dies kann die Bearbeitung eines aktuellen oder spannenden Themas sein
  • dies kann das Testen eines neuen Formates sein
  • andere möchten sich eine neue Zielgruppe erschließen
  • wieder andere suchen nach neuen, ungewöhnlichen Aufführungsorten
  • manche haben eine bestimmte Vor-Ort-Situation, auf die sie mit dem Projekt reagieren möchten.

Projektbeispiele finden Sie in unserem Magazin "Kulturszene" sowie in der Übersicht bereits geförderter Projekte.

 

Was wird nicht gefördert

 

  • Eine Förderung von mehr als zweimal in Folge ist nicht möglich. Eine Unterbrechung von zwei Förderrunden ist erforderlich; das Programm „Cultural Bridge“ ist hiervon ausgenommen.

  • Wiederholte unveränderte Antragstellung eines nicht bewilligten Vorhabens.

  • Schulprojekte, Projekte in Kooperation mit ausschließlich einer oder mehreren Schulen.

  • Anträge von bereits begonnenen Vorhaben.

  • Projekte mit überwiegend investive Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan (Ausstattung und Renovierung Räume, Kauf von Technik, Möbeln etc.).

  • Institutionelle Förderungen (laufende Arbeit des Vereins, laufendes Kursprogramm, Jahresprogramm ohne erkennbares, neues Experiment/ohne neue konzeptionelle Fragestellungen, Jahresthemen zur Bearbeitung in den laufenden, regelhaften Kursen/Workshops).

  • Anträge von Einzelpersonen.

  • Projekte, die nur im Ausland stattfinden.

  • Antragstellende mit Wohnsitz im Ausland.

  • Festivals:
    Anträge für Festivals ohne Beteiligungsformate in der Konzeption, Programmierung (Partzipation muss sich auf die Konzeption eines Festivals beziehen, Mitmach-Möglichkeiten während des Festivals reichen nicht aus)

    Jährlich stattfindende Festivals ohne konzeptionelle Änderung (gilt auch für Festivals mit Beteiligungsformate, es sei denn die Beteiligungsformte sind die konzeptionelle Änderung)

  • Förderzuständigkeit nicht gegeben:

    Künstler*innen-Residenzen zur künstlerischen Produktion, Künstlerstipendien / Künstlerförderung

    Rein künstlerische Produktionen, Konzertveranstaltungen oder Ausstellungen ohne Partizipation in Konzeption/Programmierung (für alle Sparten)

    Projekte der Filmförderung (reines Filmschaffen, Filmwirtschaftsfokus, Autor*innenfilme, Dokumentationsfilme ohne Partizipation)

    Projekte der Präventionsarbeit ohne künstlerischen Anteil (z.B. Suchtprävention, Ernährungsberatung, Gewaltprävention)

    Kulturpädagogische Begleitprogramme (Vermittlungsworkshops zu Ausstellungen ohne soziokulturelle Fragestellungen)

    Ferienfreizeiten (Kern des Vorhabens ist die Betreuung von Kindern und Jugendlichen ohne soziokulturelle Fragestellungen)

    Reine interne Fortbildungsprojekte (Ausschluss nur bei Allgemeine Projektförderung, kein Ausschluss bei Profil:Soziokultur)

  • Träger*innen, die für das beantragte Projekt gleichzeitig eine bewilligte Kofinanzierung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer von der BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. von Hauptstadtkulturfonds, Stiftung Kunstfonds, Deutscher Literaturfonds, Fonds Darstellende Künste, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Kulturstiftung des Bundes, Amateurmusikfonds, Förderprogramm „Aller.Land“, TRAFO - Modelle für Kultur im Wandel“ etc.) erhalten, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag stellen

Vereine

Initiativen (= Gruppe bestehend aus mindestens 3 Menschen oder 2 Menschen und ein Rechtsträger)

Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes

Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Unternehmergesellschaften

private Stiftungen

Kirchliche oder öffentliche Einrichtungen: Freie Träger der Kulturarbeit haben Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.

Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.

 

Antragsfristen


Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres. Achtung: Unsere Prozesssförderung Profil:Soziokultur wird fortgesetzt. Wenn Sie kein konkretes Projekt beantragen möchten, sondern Ihr Organisation weiterentwickeln möchten, können Sie zum 02. Mai auch einen Förderantrag im Programm Profil:Soziokultur stellen. Weitere Informationen: Profil:Soziokultur

Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal geöffnet und schließt automatisch um 24 Uhr des 02.05. oder des 02.11.

Hier finden Sie ein Muster des Förderantrags.

Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es ab 23 Uhr zu technischen Problemen kommen und Ihr Antrag kann nicht mehr eingereicht werden. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Wenn der Antrag bis 24 Uhr nicht übermittelt werden konnte, kann er nicht mehr angenommen werden!


Informations-Veranstaltung

Sechs Wochen vor Ablauf einer Antragssfrist bietet wird verschiedene Online-Informationsveranstaltungen an. Die TN-Zahl ist auf 90 Personen begrenzt.

Zu folgenden Terminen können Sie sich für eine solche Informationsveranstaltung anmelden:

Mittwoch 10. April, 17.00 bis ca. 18.30 Uhr

Freitag, 19. April, 11.00 bis ca. 12.30 Uhr

Montag, 22. April, 17.00 bis ca.18.30 Uhr

Anmeldung Info-Veranstaltung

Bei konkreten Fragen können Sie uns gerne telefonisch innerhalb unserer Geschäftszeiten oder per Mail kontaktieren.

Weitere Informationen:

 

Wie viel kann beantragt werden?


Mindestens 5.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

 

Projektlaufzeit

Grundsätzlich dürfen die Vorhaben nicht vor den Entscheidungssitzungen des Kuratoriums begonnen werden. In den jeweiligen Förderprogrammen auf der Webseite sowie in den Pressemitteilungen werden die Termine, wann ein Projekt/Prozess frühestens starten darf, veröffentlicht.

Konzeptionelle Vorarbeiten sind förderunschädlich. Darunter fallen: Suche nach Fördermöglichkeiten, Suche nach Kooperationspartner, Gespräche mit möglichen Teilnehmer*innen, Vorankündigung auf den eigenen Webseiten etc.


Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres

Antragsfrist 2. November: Projektstart ab 01.02. des Folgejahres

In Ausnahmefällen können bereits vor diesem jeweils veröffentlichen Datum Projektaktivitäten genehmigt werden. Dies bezieht sich aber ausschließlich auf folgende organisatorische Belange: Abschluss einer Gagenvereinbarung mit Künstler*innen; Anmietung eines Projektraumes, Buchung von Reisen, um Sparpreise zu sichern, Abschluss von Kooperationsvereinbarungen oder ähnliches). In diesen Fällen muss ein/e Projektträger*in beim Fonds einen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Projektbeginn stellen, unter Angabe eines Datums für den vorzeitigen Beginn, einer Erläuterung, um welche Aktivitäten es sich handelt und einer Begründung für dessen Notwenigkeit.

Die Zustimmung zu einem vorzeitigen Beginn ist ausgeschlossen, wenn bereits wesentliche Teile der Projektaktivitäten (z.B. Proben, Workshops, Druck von Plakaten etc.) vor den Sitzungen des Kuratoriums stattfinden sollen.

Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. 

Die Projekte dürfen nicht länger als 2 Jahre andauern.

Förderentscheidung

 

Über die Förderung entscheidet ausschließlich das Kuratorium auf seinen Auswahlsitzungen.

Antragsfrist 2. Mai: Ende Juni / Anfang Juli des Antrags-Jahres

Antragsfrist 2. November: Anfang / Mitte Januar des Folgejahres



Kosten- und Finanzierungsplan


Es gibt keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln.

Es ist also möglich, einen Antrag einzureichen, der keine Eigenmittel enthält, sondern nur die beantragte Förderung beim Fonds Soziokultur und Drittmittel.

Eine 100 %-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich.

Geplante Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein.

Im Förderantrag wird ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) abgefragt.

Geänderte Kosten- und Finanzierungspläne müssen nicht im Antragsvordruck geändert werden, sonden können formlos zugesandt werden.

Hier finden Sie einen Vorschlag für eine solchen Plan: Muster-Kostenplan (Excel-Tabelle).

 

Was muss im Kosten- und Finanzierungsplan angegeben werden?

  • Der Kosten- und Finanzierungsplan muss alle Ausgaben des Projektes ausweisen

  • Im Kostenplan dürfen nur Ausgaben kalkuliert werden, zu denen es später eine belegbare Geldbewegung geben wird (keine sog. Eigenleistungen/Beistellungen wie z.B. ehrenamtliche Arbeit, kostenlose Bereitstellung von eigener Technik, kostenlose Nutzung von Räumen, Sachspenden etc.).

  • Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung).

  • Die Ausgaben sollen zu sinnvollen Kostenpositionen zusammengefasst werden. Bitte ergänzen Sie jedoch in Klammern immer Ihre Kalkulationsgrundlage (z.B. bei Honoraren Anzahl der Personen, Stundenlohn/Tagessatz oder kalkulierter Stundenaufwand o.ä.)

  • Wenn Personen/Agenturen, die im Projekt mitarbeiten sollen, bereits bei Antragstellung bekannt sind, sollten diese unbedingt namentlich im Antrag (Kostenplan) aufgeführt werden. Dies vereinfacht im Falle einer Bewilligung die Frage, ob diese Leistung ausgeschrieben werden muss oder nicht.

 

Förderfähige Ausgaben

In der Regel sind alle Ausgaben (außer Investitionen) förderfähig, die später im Projektzusammen in Euro entstehen. Die Ausgaben sollten zu den Projektaktivitäten laut Antrag passen. Das können sein:

  • Honorarkosten (orientieren Sie sich an einem Rahmenwerk für Honorare Ihres Dachverbandes (z.B. BBK, BV Darstellende Künste, verdi). Bei den Positionen Projektleitung, künstlerische Leitung, Projekt-Workshops sollte ein Stundensatz von 40 € nicht unterschritten werden)

  • Anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal (bitte angeben, wie viel % der Arbeitszeit eingerechnet wurden)

  • Ehrenamtspauschalen (wenn diese tatsächlich ausgezahlt werden)

  • Miete von Räumlichkeiten (wenn diese tatsächlich gezahlt wird)

  • Werbung, Drucke Plakate/Flyer, Bau Bühnenbild etc.

  • Miete von technischem Equipment

  • Reisekosten/Übernachtungskosten nach dem Bundesreisekostengesetz

  • Kauf von Kleinstmaterialien (Anschaffungen unter 800 € netto je Einzelanschaffung)

  • Verpflegungsausgaben für Teilnehmer*innen (im angemessenen Rahmen)
  • Gema, KSK, sonst. Gebühren

 

NICHT-förderfähige Ausgaben

 

  • Investive Ausgaben: Der Fonds Soziokultur darf keine investiven Ausgaben fördern. Dies sind alle Anschaffungen über 800 € netto je Einzelanschaffung. Sollte der Kostenplan allerdings nur aus Anschaffungen von Kleinstmaterialien (unter 800 €) bestehen und keine sonstigen Ausgaben (z.B. Honorare) enthalten - oder der Anteil des Ankaufs von Kleinstmaterialien in Summe 2.000 € übersteigen, ist der Antrag in seiner Gesamtheit wieder als investiver Antrag zu werten und somit von einer Förderung ausgeschlossen.

  • Verwaltungskostenpauschale: Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen im Falle einer Förderung alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgewiesen werden (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.).

  • Fahrtkostenpauschalen: Reisekosten müssen nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet werden. Pauschale Erstattungen sind nicht förderfähig.

  • Eigenleistungen/Beistellungen: Ausgaben, zu denen es später keine Zahlungsbewegung geben wird (ehrenamtlich Leistungen, Honorarverzicht, kostenlose Nutzung von Räumen oder Technik).

  • Mietausfallgebühren: Hat der/die Antragsteller*in eigene Räume, die für das Projekt genutzt werden, kann kein Ausfall einer möglichen Vermietung dieser Räume geltend gemacht werden.
  • Mahngebühren / Verzugszinsen / Bußgelder / Vertragsstrafen / Trinkgelder

  • Alkoholische Getränke / Genussmittel / Medikamente / Pfandzahlungen: Bei einer Premiere/Vernissage können alkoholische Getränke zuwendungsfähig sein.

  • Bewirtungskosten bei internen Meetings: Teambesprechungen, Treffen ohne Teilnehmer*innen u.ä. 

  • Skonti / Rabatte

  • MwSt. bei Vorsteuerabzugsberechtigung: Ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann Ihnen Ihr Steuerberater sagen.

 


Antragsvordruck


Auf unseren Internetseiten steht ein eigener Menüpunkt Online-Portal zur Verfügung.

Hier können Sie Ihren Antrag in einem Online-Formular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung beim Fonds Soziokultur einreichen.

Sie müssen sich bei der ersten Nutzung unseres Online-Portal neu registrieren.

Der Antragsvordruck ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

1. Halbjahr eines Jahres 01.04. - 02.05. (24 Uhr)

2. Halbjahr eines Jahres 01.10. - 02.11. (24 Uhr)

 

Tipps für Antragsteller*innen

Antrag stellen

 


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Ansprechpartnerin

Andrea Weiss

telefonisch erreichbar: Mo - Fr von 10 - 13 Uhr
Tel.: 02 28 – 97 144 79 11
weiss_at_fonds-soziokultur.de

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