Hinweise zur Covid-19-Pandemie

 

Halle, 31. März 2020

Liebe Mitglieder,

haben Sie vielen Dank für Ihre zahlreichen Rückmeldungen und Ihre Berichte über Ihre derzeitige Situation und wie Sie diese bewältigen bzw. zu bewältigen suchen. Das ermöglicht uns einen Überblick über die aktuelle Lage in Ihren Vereinen. Vereine, die sich noch nicht auf unser erstes Schreiben vom 25. März gemeldet haben, bitten wir, um Antwort möglichst innerhalb dieser Woche.

Wir haben auf der Grundlage Ihrer bisherigen Rückmeldungen bereits ein erstes Schreiben an den Staatssekretär für Kultur sowie an die Vorsitzenden der Fraktionen im Landtag gesendet, um die drängendsten Anliegen der Kultur- und Heimatvereine Sachsen-Anhalts zu transportieren. Ferner sind wir im intensiven Austausch mit dem Ministerium für Kultur und dem Landesverwaltungsamt.

Bezüglich möglicher Anpassungen der Modalitäten für Landesförderungen erwarten wir zeitnah weitere Informationen des Ministeriums für Kultur. Eine Pressemeldung der Staatskanzlei vom 20. März 2020 gibt hierzu unter dem Punkt "Flexibilität im Umgang mit genehmigten, nach der Kulturförderrichtlinie des Landes geförderten Projekten" zunächst wie folgt Auskunft: "Für Projekte, die wegen der Pandemie nicht wie beantragt durchgeführt werden können sowie Projekte, die zwischenzeitlich abgesagt worden sind, soll geprüft werden, ob bereits entstandene, unabwendbare Kosten und Regressansprüche als zuwendungsfähig anerkannt werden. Bei jedem der kritischen Fälle wird das Landesverwaltungsamt individuell und sorgfältig mit den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern nach einer Lösung suchen. Projektträger sollen sich nach einer Förderung rechtzeitig bei dem Landesverwaltungsamt melden, wenn sie die Maßnahme nicht oder nur teilweise durchführen können."

Inwiefern die Soforthilfen für Unternehmen und Soloselbstständige auch von Vereinen in Anspruch genommen werden können, ist uns aktuell noch nicht bekannt. Sobald wir hier über Informationen verfügen, informieren wir Sie.

Alle offiziellen Verlautbarungen des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie auf der Landesportal-Seite sowie auf der Sonderseite zum Corona-Virus.

Eine Auswertung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 25.03.2020 im Hinblick auf die Folgen und Vereinfachungen für Vereine bietet ein Papier des LandessportbundesDies betrifft das Insolvenzrecht soweit die Insolvenzreife auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht und die Aussicht besteht, dass eine bestehende Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden kann, sowie Erleichterungen für Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen. Es wurde auch geregelt, dass Vorstandsmitglieder, deren Bestellung in diesem Jahr abläuft, im Amt bleiben, bis sie abberufen oder ein Nachfolger gewählt wird. Diese Regelung galt bisher nur, wenn dies in der Satzung ausdrücklich geregelt war.

Laut Auskunft des Ministeriums für Soziales besteht, wie bisher auch, Versicherungsschutz bei Unfällen während der ehrenamtlichen Tätigkeit, jedoch nicht bei Infektionen und deren Folgen.

Die offizielle Stellungnahme der GEMA zum Thema vorzeitige Abbuchungen von GEMA-Vergütungen, obwohl die Veranstaltung ausfallen musste, finden Sie hier.

Weitere Informationen und Angebote:

Die Nebenan Stiftung stellt verschiedene Unterstützungsangebote für ihre Unterstützer*innen, Engagierte und alle Nachbar*innen bereit:

1. Neue Webseite: Jetzt ist Tag der Nachbarn 
2. Hilfe von nebenan: Die Hilfe-Hotline 0800-866 55 44
3. Solidaritätskampagne #JuteNachbarn

Freiwilligen-Agentur Halle-Saalkreis e.V.: „Corona – helfen in Halle“
Kooperation der Freiwilligen-Agentur Halle und des Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis

Aktion Mensch: Corona-Soforthilfe
Mit der Corona-Soforthilfe in Höhe von 20 Millionen Euro unterstützt Aktion Mensch Organisationen und Vereine, die sich um die akuten Problemfelder „Assistenz und Begleitung“ sowie „Lebensmittelversorgung” kümmern.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihr Team des Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt e. V.

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